Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Objekt Design gegenüber Unternehmen und Privatkunden.
Sie umfassen insbesondere Grafikdesign, Druckprodukte, Schilder, Leuchtwerbung, Folierungen, Beschriftungen, Textildruck sowie Montage- und damit verbundene Dienstleistungen.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang. Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche Bestimmungen nur, soweit sie mit den zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vereinbar sind.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von Objekt Design sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines konkreten Angebots oder durch eine dokumentierte Auftragsbestätigung zustande. Dies gilt auch für Aufträge, die direkt beim Kunden vor Ort vereinbart werden.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den ausdrücklich vereinbarten Ergänzungen. Nachträgliche Änderungen werden gesondert vereinbart.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Gegenüber Privatkunden werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei individuellen Produktionsaufträgen werden grundsätzlich 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung vor Produktionsbeginn fällig.
Die verbleibenden 50 % sind unmittelbar nach Fertigstellung beziehungsweise nach abgeschlossener Montage zu bezahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung oder bar gegen Beleg.
4. Entwürfe und Freigaben
Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber die vereinbarten Entwürfe oder Produktionsunterlagen zur Prüfung.
Der Auftraggeber prüft insbesondere Texte, Rechtschreibung, Druckdaten, Maße, Materialien, Farben sowie – soweit zutreffend – die vorgesehene Montageposition und Ausführung.
Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach dokumentierter Freigabe. Änderungen nach der Freigabe können zusätzliche Kosten und eine Anpassung des vereinbarten Fertigstellungstermins verursachen. Solche Mehrkosten werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber vereinbart.
Die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Leistungen bleiben unberührt.
5. Produktion und Liefertermine
Vereinbarte Fertigstellungs- und Montagetermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Die Produktion beginnt nach Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere nach Eingang der erforderlichen Anzahlung, Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Freigabe der Produktionsdaten.
Kommt es zu Verzögerungen, informiert Objekt Design den Auftraggeber. Gesetzliche Rechte wegen eines Liefer- oder Leistungsverzugs bleiben unberührt.
6. Montage vor Ort
Bei vereinbarter Montage stellt der Auftraggeber den erforderlichen Zugang zum Montageort sicher und informiert Objekt Design über bekannte Besonderheiten der Montageflächen, Leitungen und baulichen Gegebenheiten.
Erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen werden entsprechend der Vereinbarung im jeweiligen Auftrag eingeholt.
Werden bei der Montage zuvor nicht erkennbare Umstände festgestellt, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, werden diese mit dem Auftraggeber besprochen. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten erfolgen erst nach entsprechender Vereinbarung.
7. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung der von ihm übermittelten Logos, Bilder, Texte, Marken und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
Objekt Design verwendet diese Unterlagen ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrags, sofern keine weitergehende Vereinbarung getroffen wurde.
8. Nutzungsrechte an Designleistungen
Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Entwürfen, Grafiken und Designs richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Die Übergabe offener oder bearbeitbarer Quelldateien ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Stornierung und Änderungen
Aufträge können im gegenseitigen Einvernehmen storniert oder geändert werden.
Soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, können bereits vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen verrechnet werden.
Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben uneingeschränkt bestehen.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei einem vermuteten Mangel wird der Auftraggeber gebeten, Objekt Design möglichst zeitnah zu kontaktieren und den Mangel nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Dies ist keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
Produktionsbedingte Eigenschaften und technisch unvermeidbare Abweichungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie keinen rechtlich relevanten Mangel darstellen.
11. Rücktrittsrecht für Privatkunden
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen möglichen anteiligen Kostenersatz beziehungsweise den Verlust des Rücktrittsrechts nach vollständiger Leistungserbringung.
Die jeweils erforderliche Rücktrittsbelehrung und gegebenenfalls eine gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn werden dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
12. Haftung
Objekt Design haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere wegen Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
